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Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 07.08.2024

Kindergeldanspruch: Viermonatsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gilt auch während Corona-Pandemie

Die Ausbildungswilligkeit ist nicht nachgewiesen, wenn ein 21-Jähriger, der seine Ausbildung als Hotelfachmann aus eigener Entscheidung während der Corona-Pandemie unterbrochen hat, nicht bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist und sich auch nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, weil er aufgrund der Corona-Pandemie keine Chancen für eine Fortsetzung seiner Ausbildung sieht.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 07.08.2024

Versenden von Stromabrechnungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Vertragsende ist unzulässig

Der E.ON Energie Deutschland GmbH wurde gerichtlich untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen. Die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung ist eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher, die den Wechsel des Stromlieferanten erleichtern soll.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 06.08.2024

Taggenaue Betrachtung für Kindergeldanspruch eines bulgarischen Kindes

Der Ablauf des Zeitraums für einen Kindergeldanspruch ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, bestehen kann.

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Recht / Sonstige 
Dienstag, 06.08.2024

Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen - Einfaches Bestreiten des Zugangs genügt nicht

Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 41 Abs. 2 VwVfG) gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen. Dieser vermutete Zugang kann nicht durch einfaches Bestreiten in Zweifel gezogen werden.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 06.08.2024

Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt - Nach Sturz auf Strandpromenade kein Schadenersatz

Eine Schadenersatzpflicht besteht, wenn eine sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, d. h., wer eine Gefahrenquelle schafft, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer zu vermeiden. Bei Straßen können Verkehrsteilnehmer keine völlige Gefahrlosigkeit erwarten, dies gilt erst recht bei einem erkennbar nur provisorischen Weg.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.